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Wann kann ich mit meiner Ausbildung beginnen?

Brauche ich einen Führerschein für ein Mofa?


Welchen Motorrad-Führerschein kann ich mit 18 machen?

Wie alt muss ich für den „offenen“ Motorrad-Führerschein sein?


Welchen Führerschein kann ich mit 16 machen?

Ich komme aus der Ukraine und besitze bereits einen Führer-
schein. Kann ich mit meinem ausländischem Führerschein auch
in Deutschland fahren?


Was bedeutet Probezeit?

Was kostet ein Autoführerschein?


Muß ich meinen "alten" Führerschein in einen neuen Kartenführerschein umtauschen?
 
1.)   Wann kann ich mit meiner Ausbildung beginnen?

Ein halbes Jahr vor Deinem 18. bzw. 16. Geburtstag.
Die Theorieprüfung kannst Du frühestens 3, die praktische
Prüfung 1 Monat vorher absolvieren.

   
2.)   Brauche ich einen Führerschein für ein Mofa?

Wer nach dem 31.03.65 geboren ist, benötigt eine sogenannte
Mofa-Prüfbescheinigung. Nach 6 x 90 Minuten Theorie- und
1x 90 Minuten praktischem Unterricht muss dann eine theo-
retische Prüfung abgelegt werden. Wer vor dem 1.4.1965
geboren ist, kann ohne die o.g. Bescheinigung oder Führer-
schein Mofa fahren.

   
3.)   Welchen Motorrad-Führerschein kann ich mit 18 machen?

Mit 18 hast Du das Alter für den Führerschein der Klasse A, d.h.
mit einer Begrenzung bis 34 PS bzw. 25 kW. Die Leistungs-
beschränkung entfällt automatisch nach 2 Jahren.

   
4.)   Wie alt muss ich für den „offenen“ Motorrad-Führerschein sein?

Ab 25 Jahren kannst Du den leistungsunbeschränkten Führer-
schein der Klasse A machen.

 
5.)   Welchen Führerschein kann ich mit 16 machen?

Die Klasse M, das sind Roller oder Krafträder bis max. 50 ccm
und 45 km/h. Die Ausbildung erfolgt auf Automatik-Fahrzeugen.
Ebenso kannst Du den Führerschein der Klasse A1 absolvieren,
d.h. für Fahrzeuge mit 125 ccm und 80 km/h. Hier bilden wir mit
Schaltgetriebe aus.

Vorteil: Im Rahmen des Führerscheins der Klasse A1 musst
Du 12 Sonderfahrten und Übungsstunden je nach Können
absolvieren. Wenn Du dann später den Motorrad-Führerschein
machst, reduzieren sich die Sonderfahrten auf die Hälfte.
Meistens brauchen die Klasse A1-Fahrer durch die bereits
erworbenen Fahrkenntnisse zusätzlich weniger Übungsstunden.
Ein weiteres Plus ist, dass Du durch die Klasse A1 bereits einen
Führerschein auf Probe hast. Wenn Du dann mit 18 einen
weiteren Führerschein machst, ist die Probezeit bereits vorbei.

   
6.)   Ich komme aus der Ukraine und besitze bereits einen Führer-
schein. Kann ich mit meinem ausländischem Führerschein auch
in Deutschland fahren?


Grundsätzlich ja. Dein Führerschein gilt in Deutschland 6 Monate.
Solltest Du Deinen sogenannten"ordentlichen" Wohnsitz nach
Deutschland verlegt haben, muß innerhalb eines halben Jahres
eine Umschreibung Deines Führerscheines beim Landratsamt
beantragt und erfolgt sein.

   
7.)   Was bedeutet Probezeit?

Ab der Klasse A1 aufwärts erfolgen alle Ersterteilungen für
2 Jahre auf Probe. Wer innerhalb der Probezeit auffällig wird
(z.B. bei Rot über die Ampel oder mehr als 20 km/h zu schnell
fährt, einen Unfall verursacht oder Straftaten und Ordnungs-
widrigkeiten begeht), muss einen Nachschulungskurs besuchen.
Die Probezeit verlängert sich dann um weitere 2 Jahre.
Bei erneuter Auffälligkeit wird vom Landratsamt eine verkehrs-
psychologische Beratung empfohlen. Nach der 3. Auffälligkeit
wird die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen.

   
8.)   Was kostet ein Autoführerschein?

Für den Autoführerschein fallen Grundgebühren, Kosten für
Sonderfahrten und für die Vorstellung zur Prüfung an. Der Preis
eines Führerscheins hängt jedoch maßgeblich von der Anzahl
der Übungsstunden ab. Da diese durch Talent und Vorkenntnis-
sen extrem variieren können, lässt sich diese Frage nicht
pauschal beantworten.

   
9.)   Muß ich meinen "alten" Führerschein" in einen neuen Kartenführerschein umtauschen?

Für eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.Januar 1999 erworben
sind (Alt-Fahrerlaubnisse), sieht die Neuregelung derzeit keine
Zwangsumstellung vor. Es findet somit keinen Zwangsumtausch
der Alt-Führerscheine statt.Wer seinen Führerschein trotzdem
umtauschen möchte,kann dies gebührenpflichtig auf dem Land-
ratsamt (Führerscheinstelle) tun.

   

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