|  |  1.)
 
 2.)
 
 3.)
 
 4.)
 
 5.)
 
 6.)
 
 
 
 7.)
 
 8.)
 
 9.)
 
 |  |   Wann kann ich mit meiner 
                                    Ausbildung beginnen?
 
 Brauche ich einen Führerschein für 
                                    ein Mofa?
 
 Welchen 
                                    Motorrad-Führerschein kann ich mit 18 
                                    machen?
 
 Wie alt muss ich für den „offenen“ 
                                    Motorrad-Führerschein sein?
 
 Welchen Führerschein kann 
                                    ich mit 16 machen?
 
 Ich 
                                    komme aus der Ukraine und besitze bereits 
                                    einen Führer-
 schein. Kann ich mit meinem ausländischem 
                                    Führerschein auch
 in Deutschland fahren?
 
 Was 
                                    bedeutet Probezeit?
 
 Was kostet ein Autoführerschein?
 
 Muß ich meinen "alten" 
                                    Führerschein in einen neuen Kartenführerschein 
                                    umtauschen?
 
 |  | 
                                 
                                  |  |  | 
  | 
                                 
                                  | 1.) |  | Wann 
                                    kann ich mit meiner Ausbildung beginnen? 
 Ein halbes Jahr vor Deinem 18. bzw. 16. Geburtstag.
 Die Theorieprüfung kannst Du frühestens 
                                    3, die praktische
 Prüfung 1 Monat vorher absolvieren.
 
 
   | 
                                 
                                  |  |  |  | 
                                 
                                  | 2.) |  | Brauche 
                                    ich einen Führerschein für ein Mofa? 
 Wer nach dem 31.03.65 geboren ist, benötigt 
                                    eine sogenannte
 Mofa-Prüfbescheinigung. 
                                    Nach 6 x 90 Minuten Theorie- und
 1x 90 Minuten praktischem Unterricht muss 
                                    dann eine theo-
 retische Prüfung abgelegt 
                                    werden. Wer vor dem 1.4.1965
 geboren ist, kann ohne die o.g. Bescheinigung 
                                    oder Führer-
 schein Mofa fahren.
 
 
   | 
                                 
                                  |  |  |  | 
                                 
                                  | 3.) |  | Welchen 
                                    Motorrad-Führerschein kann ich mit 18 
                                    machen? 
 Mit 18 hast Du das Alter für den Führerschein 
                                    der Klasse A, d.h.
 mit einer Begrenzung bis 34 PS bzw. 25 kW. 
                                    Die Leistungs-
 beschränkung entfällt automatisch 
                                    nach 2 Jahren.
 
 
   | 
                                 
                                  |  |  |  | 
                                 
                                  | 4.) |  | Wie 
                                    alt muss ich für den „offenen“ 
                                    Motorrad-Führerschein sein? 
 Ab 25 Jahren kannst Du den leistungsunbeschränkten 
                                    Führer-
 schein der Klasse A machen.
 
 
   | 
                                 
                                  |  |  | 
 | 
                                 
                                  | 5.) |  | Welchen 
                                    Führerschein kann ich mit 16 machen? 
 Die Klasse M, das sind Roller oder Krafträder 
                                    bis max. 50 ccm
 und 45 km/h. Die Ausbildung erfolgt auf Automatik-Fahrzeugen.
 Ebenso kannst Du den Führerschein der 
                                    Klasse A1 absolvieren,
 d.h. für Fahrzeuge 
                                    mit 125 ccm und 80 km/h. Hier bilden wir mit
 Schaltgetriebe aus.
 
 Vorteil: Im Rahmen des Führerscheins 
                                    der Klasse A1 musst
 Du 12 Sonderfahrten und Übungsstunden 
                                    je nach Können
 absolvieren. Wenn Du dann 
                                    später den Motorrad-Führerschein
 machst, reduzieren sich die Sonderfahrten 
                                    auf die Hälfte.
 Meistens brauchen die Klasse A1-Fahrer durch 
                                    die bereits
 erworbenen Fahrkenntnisse zusätzlich 
                                    weniger Übungsstunden.
 Ein weiteres Plus ist, dass Du durch die Klasse 
                                    A1 bereits einen
 Führerschein auf Probe 
                                    hast. Wenn Du dann mit 18 einen
 weiteren Führerschein machst, ist die 
                                    Probezeit bereits vorbei.
 
 
   | 
                                 
                                  |  |  |  | 
                                 
                                  | 6.) |  | Ich 
                                    komme aus der Ukraine und besitze bereits 
                                    einen Führer- schein. Kann ich mit meinem ausländischem 
                                    Führerschein auch
 in Deutschland fahren?
 
 Grundsätzlich ja. Dein Führerschein 
                                    gilt in Deutschland 6 Monate.
 Solltest Du 
                                    Deinen sogenannten"ordentlichen" 
                                    Wohnsitz nach
 Deutschland verlegt haben, muß 
                                    innerhalb eines halben Jahres
 eine Umschreibung 
                                    Deines Führerscheines beim Landratsamt
 beantragt und erfolgt sein.
 
 
   | 
                                 
                                  |  |  |  | 
                                 
                                  | 7.) |  | Was 
                                    bedeutet Probezeit? 
 Ab der Klasse A1 aufwärts erfolgen alle 
                                    Ersterteilungen für
 2 Jahre auf Probe. Wer innerhalb der Probezeit 
                                    auffällig wird
 (z.B. bei Rot über die Ampel oder mehr 
                                    als 20 km/h zu schnell
 fährt, einen Unfall 
                                    verursacht oder Straftaten und Ordnungs-
 widrigkeiten 
                                    begeht), muss einen Nachschulungskurs besuchen.
 Die Probezeit verlängert sich dann um 
                                    weitere 2 Jahre.
 Bei erneuter Auffälligkeit wird vom Landratsamt 
                                    eine verkehrs-
 psychologische Beratung empfohlen. 
                                    Nach der 3. Auffälligkeit
 wird die Fahrerlaubnis für mindestens 
                                    6 Monate entzogen.
 
 
   | 
                                 
                                  |  |  |  | 
                                 
                                  | 8.) |  | Was 
                                    kostet ein Autoführerschein? 
 Für den Autoführerschein fallen 
                                    Grundgebühren, Kosten für
 Sonderfahrten 
                                    und für die Vorstellung zur Prüfung 
                                    an. Der Preis
 eines Führerscheins hängt 
                                    jedoch maßgeblich von der Anzahl
 der Übungsstunden ab. Da diese durch 
                                    Talent und Vorkenntnis-
 sen extrem variieren können, lässt 
                                    sich diese Frage nicht
 pauschal beantworten.
 
 
   | 
                                 
                                  |  |  |  | 
                                 
                                  | 9.) |  | Muß 
                                    ich meinen "alten" Führerschein" 
                                    in einen neuen Kartenführerschein umtauschen? 
 Für eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.Januar 
                                    1999 erworben
 sind (Alt-Fahrerlaubnisse), sieht die Neuregelung 
                                    derzeit keine
 Zwangsumstellung vor. Es findet 
                                    somit keinen Zwangsumtausch
 der Alt-Führerscheine statt.Wer seinen 
                                    Führerschein trotzdem
 umtauschen möchte,kann 
                                    dies gebührenpflichtig auf dem Land-
 ratsamt 
                                    (Führerscheinstelle) tun.
 
 
   | 
                                 
                                  |  |  | 
 
 |