|  Die praktische Ausbildung erfolgt
 auf modernen 
                                Schulungsfahr-
 zeugen. Für die Führerscheine
 der Klassen B, A1 und A sind 12
 Sonderfahrten 
                                à 45 Minuten
 (5 Überland-, 4 Autobahn- und
 3 Nachtfahrten) vorgeschrieben.
 Bei einer Erweiterung von der
 Klasse A1 auf die 
                                Klasse A
 benötigst Du nur noch 6 Sonder-
 fahrten (3 Überland-, 2 Auto-
 bahn-, 1 Nachtfahrt), von der
 Klasse B auf BE 
                                5 Sonderfahrten
 (3 Überland-, 1 Autobahn-, 1
 Nachfahrt).
 
 Die Anzahl der Übungsstunden
 ist abhängig von Deinem Talent,
 Deiner Motivation 
                                und den Vor-
 kenntnissen, die Du möglicher-
 weise bereits durch andere
 Führerscheine 
                                erworben hast.
 
 
 >> zur 
                                Anmeldung
 
 
 
 
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